Teilnahmebedingungen
für das schwule Bergwandercamp
1 Beteiligte
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Organisatoren des Bergwandercamps
Manno Peters, Stefan Heller, Florian Höfer (nachfolgend „Organisator“)
und
die teilnehmenden Personen (nachfolgend jeweils „Teilnehmer“), die sich verbindlich zur Teilnahme an der nachfolgend beschriebenen privaten Gruppenreise anmelden.
2 Charakter der Veranstaltung
(1) Die Veranstaltung ist eine rein private, nicht gewerbliche Freizeitveranstaltung im Freundes- und Bekanntenkreis sowie im erweiterten sozialen Umfeld.
(2) Der Organisator handelt ehrenamtlich und nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB, nicht als Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht als Vermittler gegen Entgelt.
(3) Es wird ausdrücklich kein Pauschalreisevertrag begründet. Jeder Teilnehmer organisiert die An- und Abreise und seine Teilnahme eigenverantwortlich.
(4) Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine geschlossene Gruppe. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Teilnehmer Mitglied dieser Gruppe sind oder werden und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Jedes Gruppenmitglied wird auf einer internen Adressliste mit den für die Organisation und Durchführung der Reise notwendigen Kontaktdaten geführt.
(5) Die Teilnehmer stellen rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) dar.
3 Leistungsumfang
(1) Der Organisator übernimmt ausschließlich folgende Tätigkeiten:
- Koordination der Sammelanmietung einer Unterkunft, ggf. eines Transporters und Kauf der Verpflegung und Putzmittel oder Ähnlichem.
- Sammlung und Weiterleitung von Kostenanteilen.
- Weitergabe organisatorischer Informationen zur Unterkunft, den mitzubringenden Sachen, der Anreisemöglichkeiten.
(2) Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, Qualitätsstandards oder Betreuung.
4 Kosten- und Auslagenteilung
(1) Die Gesamtkosten (insbesondere Unterkunftsmiete, Nebenkosten, Endreinigung, Gemeinschaftsverpflegung, Betriebskosten, ggf. Kosten für die Miete eines Transporters) werden anteilig auf alle Teilnehmer umgelegt. Der Organisator erhebt die Beiträge ausschließlich kostendeckend.
(2) Die Zahlungspflicht ergibt sich aus § 670 BGB (Aufwendungsersatz) in Verbindung mit einem unbenannten Auftrag (§§ 662 ff. BGB analog).
(3) Der Organisator erzielt keinen Gewinn. Etwaige Fehlbeträge werden anteilig nachgefordert, Überschüsse anteilig erstattet oder gemeinsam verplant.
(4) Der Teilnahmebetrag wird bezahlt, nachdem der Teilnehmer vom Organisator eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten hat. Mit Zahlung erklärt der Teilnehmer verbindlich seine Teilnahme.
5 Rücktritt, Nichtanreise, Ersatzteilnehmer
(1) Bei Rücktritt oder Nichtanreise bleibt die Verpflichtung zur Kostentragung bestehen (§ 326 Abs. 2 Satz 1 BGB analog), soweit die Kosten nicht durch Ersatzteilnehmer von der Warteliste gedeckt werden.
6 Haftung des Organisators
(1) Der Organisator haftet ausschließlich für Schäden, die auf eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen (§ 276 Abs. 1 BGB).
(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt (§ 309 Nr. 7 BGB analog).
(3) Keine Haftung besteht für:
- Unfälle, Personen- oder Sachschäden
- Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände
- Handlungen anderer Teilnehmer
- Leistungen Dritter (z. B. Unterkunftsbetreiber)
7 Eigenverantwortung der Teilnehmer
(1) Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil (§ 254 BGB – Mitverschulden).
(2) Der Abschluss geeigneter Versicherungen (z. B. Auslandskrankenversicherung, Haftpflicht-, Unfall-, Reiserücktrittsversicherung) liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
(3) Die Teilnehmer organisieren die An- und Abreise sowie die Freizeitgestaltung eigenverantwortlich.
(4) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, geltende Hausordnungen, Sicherheitsvorschriften und gesetzliche Regelungen einzuhalten.
8 Hausrecht und Ausschluss
(1) Der Organisator übt während der Veranstaltung das Hausrecht im Rahmen der Vereinbarung mit dem Unterkunftsbetreiber aus.
(2) Teilnehmer können bei erheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht (§ 314 BGB analog).
9 Datenschutz
(1) Die Organisatoren erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung.
(2) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(1) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist.
(2) Weitere Details sind zu finden unter Datenschutz.
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).
11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz des Organisators (§§ 12, 38 ZPO).
Ort, Datum: Hamburg, Glockscheid und Berlin, 29.12.2025